Hochzeitsplanung: Heiraten in Spanien
So
einfach Heiraten wie in anderen Ländern, wie z.B. Dänemark,
kann man in Spanien/España leider nicht.
Als erstes müssen die beiden Heiratswilligen einen Antrag
am spanischen Standesamt stellen und das bedeutet, dass einer von
Ihnen in Spanien gemeldet sein muss. Das Paar muss dann gemeinsam
beim Standesamt erscheinen, um den 'Antrag zur Eheschließung'
zu stellen.
» Welche Papiere werden zur standesamtlichen Trauung
benötigt?
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Geburtsurkunde der Beiden: ausgestellt von jeweiligen
Geburtsort des Paares, |
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Meldebescheinigung (Empadronamiento) bzw. Meldebescheinigung
zum Nachweis des Wohnsitzes der letzten zwei Jahre, in welcher
der Tag der Anmeldung angegeben ist. Diese stellt die Stadtverwaltung
aus, |
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Gültiger Personalausweis oder
Pass mit Lichtbild, |
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Vor Gericht abgegebene eidesstattliche
Erklärung oder feierliche Versicherung über den Personenstand
der heiratswilligen Person. Diese Voraussetzung ist für Nichtspanier
nicht zu unterschätzen. Wer kein Spanisch spricht, muss bei
Abgabe vor Gericht einen vereidigten Übersetzer mitbringen.
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Waren Sie schon mal verheiratet und sind geschieden, müssen
Sie das Scheidungsurteil mitbringen. Bei Sterbefällen benötigen
Sie die Heirats- und Todesurkunde des verstorbenen Partners.
Denken Sie daran, dass alle Dokumente von einem vereidigten Übersetzer
übersetzt und anschließend die Originale und Übersetzungen
vom jeweiligen Konsulat geglaubigt werden müssen.
Sollten Sie der spanischen Sprache nicht beherrschen, wäre
es von Vorteil, einen Dolmetscher mit zu bringen, der Sie zum stellen
des Antrages und Eheschließung begleiten wird.

» Dienstleister vor Ort:
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