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Hochzeitsplanung: Das Hochzeits-Feuerwerk

Feuerwerk um MitternachtEin Feuerwerk zur Hochzeit/Jubiläum ist zwar ein schönes Ereignis, aber auch hier gibt es einige Bestimmungen zu beachten, die unbedingt erforderlich sind!

Laut § 23 Abs. 1 Sprengverordnung dürfen Kleinfeuerwerke der Klasse 2 (= freiverkäufliche Feuerwerkskörper) nur am 31.12. und 1.1. von erwachsenen Personen abgebrannt werden. Nicht freiverkäufliche Raketen bedürfen den Einsatz eines Pyrotechnikers, der aber nicht sehr günstig ist. Außerdem darf ein Pyrotechniker nur Großkalibriges abfeuern!

Von oben abweichende Daten bedürfen einer Genehmigung durch das zuständige Amt: Gemeindebehörde, Ordnungsamt...

» Voraussetzungen...
- Angabe von Namen, Anschrift des Durchführenden, Ort und Zeitpunkt
- Nachweis einer Haftpflichtversicherung: mind. 1 Mio. Personenschäden und mind. 1/2 Mio. Sachschäden
   
» Besondere Auflagen...
- Abbrennen nur bis 22 Uhr gestattet
- Bei Trockenheit und Brandgefahr ist die Durchführung des Feuerwerks verboten!
- Abstände zu Gebäuden und Wald 100m, Feldern, Hecken, brandgefährdeten Gegenständen 25m, öffentlichen/privaten Wegen 10m
- Benachrichtigung der Anwohner, der zuständigen Polizeidienststelle, Berufsfeuerwehr, örtlichen Feuerwehr ist dringend erforderlich!

» Ballons mit Wunderkerzen

Im Ausland erlaubt, aber aus Gründen des Brandschutzes in Deutschland verboten - das Steigenlassen von Luftballons mit Wunderkerzen um Mitternacht.

» Sky-Laternen (Himmelslaternen)

Eine andere Möglichkeit sind Himmels-Laternen, die mit einer Kerze bestückt die Luft im Ballon erwärmt, diese dann in den Himmel aufsteigen zu lassen. Die Hülle kann z.B. mit Wünschen für das Brautpaar beschriftet werden. Allerdings sollten Sie das Wetter beachten, denn durch die leichten Materialien sollten Sie die Laternen bei Wind und Regen nicht verwenden. Seit einiger Zeit ist es aber verboten, diese Fluglaternen aus Papier steigen zu lassen, bei denen die Luft mit einer 'offenen Flamme' erwärmt wird. In Bayern, Baden-Württemberg, Sachsen-Anhalt, Niedersachsen und nun auch in Nordrhein Westfalen. Grund war, dass sich hier in letzter Zeit Hausbrände gehäuft hatten, bei denen sogar ein Mensch ums Leben kam.

Sollten Sie dennoch eine Laterne steigen lassen und werden erwischt, müssen Sie in NRW mit einer Geldbuße von 1000 Euro rechnen- in Baden-Württemberg sogar mit bis zu 50 000 Euro.

Nachzulesen bei der Bezirksregierung Düsseldorf Window open

 

 

 

 

 

 

 


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