Hochzeitsplanung: Das Hochzeits-Feuerwerk
Ein
Feuerwerk zur Hochzeit/Jubiläum ist zwar ein schönes Ereignis, aber
auch hier gibt es einige Bestimmungen zu beachten, die unbedingt
erforderlich sind!
Laut § 23 Abs. 1 Sprengverordnung dürfen Kleinfeuerwerke der Klasse
2 (= freiverkäufliche Feuerwerkskörper) nur am 31.12. und 1.1. von
erwachsenen Personen abgebrannt werden. Nicht freiverkäufliche Raketen
bedürfen den Einsatz eines Pyrotechnikers, der aber nicht sehr günstig
ist. Außerdem darf ein Pyrotechniker nur Großkalibriges abfeuern!
Von oben abweichende Daten bedürfen einer Genehmigung durch das
zuständige Amt: Gemeindebehörde, Ordnungsamt...
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Voraussetzungen... |
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Angabe von Namen, Anschrift des Durchführenden,
Ort und Zeitpunkt |
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Nachweis einer Haftpflichtversicherung:
mind. 1 Mio. Personenschäden und mind. 1/2 Mio. Sachschäden |
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Besondere Auflagen... |
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Abbrennen nur bis 22 Uhr gestattet |
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Bei Trockenheit und Brandgefahr ist
die Durchführung des Feuerwerks verboten! |
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Abstände zu Gebäuden und
Wald 100m, Feldern, Hecken, brandgefährdeten Gegenständen
25m, öffentlichen/privaten Wegen 10m |
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Benachrichtigung der Anwohner, der
zuständigen Polizeidienststelle, Berufsfeuerwehr, örtlichen
Feuerwehr ist dringend erforderlich! |
» Ballons mit Wunderkerzen
Im Ausland erlaubt, aber aus Gründen des Brandschutzes in
Deutschland verboten - das Steigenlassen von Luftballons mit Wunderkerzen
um Mitternacht.
» Sky-Laternen (Himmelslaternen)
Eine andere Möglichkeit sind Himmels-Laternen, die mit einer
Kerze bestückt die Luft im Ballon erwärmt, diese dann
in den Himmel aufsteigen zu lassen. Die Hülle kann z.B. mit
Wünschen für das Brautpaar beschriftet werden. Allerdings
sollten Sie das Wetter beachten, denn durch die leichten Materialien
sollten Sie die Laternen bei Wind und Regen nicht verwenden. Seit
einiger Zeit ist es aber verboten, diese Fluglaternen aus Papier
steigen zu lassen, bei denen die Luft mit einer 'offenen Flamme'
erwärmt wird. In Bayern, Baden-Württemberg, Sachsen-Anhalt,
Niedersachsen und nun auch in Nordrhein Westfalen. Grund war, dass
sich hier in letzter Zeit Hausbrände gehäuft hatten, bei
denen sogar ein Mensch ums Leben kam.
Sollten Sie dennoch eine Laterne steigen lassen und werden erwischt,
müssen Sie in NRW mit einer Geldbuße von 1000 Euro rechnen-
in Baden-Württemberg sogar mit bis zu 50 000 Euro.
Nachzulesen bei der Bezirksregierung
Düsseldorf 
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