Die Hochzeit: Dokumente für Standesamt und Kirche
Bevor Sie standesamtlich und kirchlich Heiraten können, benötigt
das Standesamt und die Kirche bei der 'Anmeldung zur Trauung' einige
wichtige Dokumente von Ihnen und ihrem Partner. Ohne diese Papiere
kann keine Trauung stattfinden!
Welche Dokumente es in einzelnen sind, erfahren Sie hier!
» Papiere für das Standesamt:
- Beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch der Eltern (darf
nicht älter als 6 Monate sein)
- Geburtsurkunde wird nur benötigt für Verlobte, die nicht in
Deutschland geboren wurden. Die Abschriften sollten nicht älter
als 4 Wochen sein, können aber je nach Standesamt variieren.
- Abstammungsurkunde, falls die Eltern vor dem 1.01.1958 geheiratet
haben, weil dann kein Familienbuch (nicht Stammbuch) geführt wird.
Manchmal wird sie zusätzlich zur Familienbuchabschrift gebraucht,
z.B. wenn man zum zweiten, dritten, usw mal Heiratet
- Personalausweis oder Reisepass
- Scheidungs- oder Sterbeurkunde: - Scheidungsurteil wenn man
minderjährige Kinder hat, - Sterbeurkunde des Ehegatten nur, wenn
der Tod nicht in der begl. Abschrift des Familienbuchs steht.
- Ist ein Partner adoptiert oder haben Sie schon Kinder, benötigen
Sie meist noch weitere Unterlagen. Fragen Sie in diesem Falle
das zuständige Standesamt. Das gilt auch ganz besonders für ausländische
Staatsangehörige.
- Aufenthaltsbescheinigung des Einwohnermeldeamtes über Haupt-
oder Nebenwohnung. Sie dürfen in der Regel nicht älter als eine
Woche sein.
» Papiere für die evangelische Trauung:
- Personalausweis
- Taufbescheinigung (erhältlich beim Pfarramt, in dessen Gemeide
man getauft worden ist)
- Konfirmationsurkunde
- Heiratsurkunde der standesamtlichen Eheschließung
- Familienstammbuch (welches Ihnen am Standesamt ausgehändigt
wurde!)
» Papiere für die katholische
Trauung:
- Taufbescheinigung
-
Bescheinigung über die standesamtliche Trauung
- Familienstammbuch (welches Ihnen am Standesamt ausgehändigt
wurde!)
- Eheringe
- Brautkerze
- evtl. Andachtsgegenstände, die gesegnet werden sollen
» Kosten in der Übersicht:
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| Beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch der
Eltern |
€ 8,- |
| Stammbuch (verschiedene Ausführungen) |
€ 15-30 |
| Anmeldung zur Eheschließung |
€ 33 - 40,- |
| Anmeldung der Eheschließung bei Anwendung ausländischen
Rechts |
€ 80,- |
| Beurkundung einer Namenserklärung |
€ 20,- |
| Zusatzkosten für Samstagstrauungen |
€ 70-80 |
| Ehefähigkeitszeugnis (2 Deutsche heiraten
im Ausland) |
€ 40,- |
| Ehefähigkeitszeugnis (Beachtung ausländischen Rechts) |
€ 80,- |
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- Die Kosten können je nach Region
variieren! -
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» Änderung 2009 - Familienbuch:
Das am 1. Januar 1958 eingeführte Familienbuch wurde am 31. Dezember
2008 abgeschafft. Die bestehenden Familienbücher, die bei einem
Umzug der Ehegatten immer an das Standesamt des neuen Wohnsitzes
weitergeleitet wurden, sollen bis spätestens 31. Dezember 2013 an
das Standesamt der Eheschließung zurückgesandt werden und werden
auch künftig dort verbleiben. Sie werden als Eheregister fortgeführt
und sind die Grundlage für die Ausstellung von Eheurkunden.
Sollte etwas unklar sein, erfragen Sie bitte genaue Details bei
dem Standesamt, wo Sie sich trauen lassen möchten!

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