Hochzeit planen - Die standesamtliche Hochzeit
Da
in Deutschland seit 1876 eine kirchliche Trauung nicht mehr als
gültige Ehe anerkannt wird, muss der Staat die Ehe zuvor durch eine
standesamtliche Eheschließung besiegeln. Um sich auf dem Standesamt
vor einem Standesbeamten (heute überwiegend vor einer Standesbeamtin)
und der Familie das "Ja"-Wort geben zu können, müssen Sie bei der
Anmeldung der Trauung einige Dokumente vorlegen, ohne die keine
Ehe geschlossen werden kann. Beide Partner sollten aus diesem Grund
auch gemeinsam auf den Standesamt erscheinen!
» Minderjährigkeit
Ein Minderjähriger bedarf der vormundschaftsgerichtlichen Befreiung
vom Erfordernis der Volljährigkeit zum Heiraten. Dazu wird der Inhaber
der elterlichen Sorge befragt. Erteilt der Richter die Erlaubnis,
müssen die Sorgeberechtigten beim Standesbeamten nicht unterschreiben.
Heiraten darf hierzulande nur, wer das 16. Lebensjahr vollendet
hat. Eine Ehe zwischen zwei Minderjährigen ist ausgeschlossen!
» Fotografieren und Videos
Fragen Sie bei der Anmeldung auch gleich nach, ob während der
Trauung fotografiert oder gefilmt werden darf. Im rechtlichen Sinne
handelt es sich um eine Amtshandlung, bei der nicht fotografiert,
gefilmt oder auf Tonband aufgenommen werden darf. Es liegt im Ermessen
des Standesbeamten eine Ausnahme zuzulassen. Um Störungen zu vermeiden,
wird meist nur ein Fotograf gestattet. Entweder einen Berufsfotografen,
den Sie engagiert haben, oder eine Privatperson, die schöne Fotos
von Ihrer Hochzeit festhalten soll.
» Reis werfen zur Hochzeit
Ein alter Brauch ist es, das Paar nach der Trauung mit Reis zu
bewerfen. Viele Standesämter sehen dies nicht gerne, da Personen
durch Stürze verletzt werden können. In anderen Städten gibt es
sogar noch andere Gründe des Verbotes (z.B. Tauben).
» Kostenaufstellung für die Trauung
| Beide besitzen die deutsche
Staatsangehörigkeit |
€ 33,- |
| Ausländischer Staatsbürgerschaft
(beide oder ein Partner) |
€ 55,- |
| Stammbuch (je nach Design
und Ausführung) |
€ 20 - 30,- |
| Heirats-, Geburts-, oder
Abstammungsurkunde |
€ 7,- |
| Int. Heiratsurkunde |
€ 7,- |
| Ehefähigkeitszeugnis |
€ 33,- |
| beglaubigte Abschrift des
Familienbuchs |
€ 8,- |
| Erklärung zur Führung eines
Doppelnamens |
€ 17,- |
| Trauung in einem
anderen Standesamt |
€ 55,-
(oder mehr) |
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(Wichtig: Diese Preis-Angaben sind nur Richtwerte!
Was Sie genau an Kosten entrichten müssen, erfahren Sie bei
Ihrem zuständigen Standesamt!)
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Wenn Sie einen Partner haben, der/die eine ausländische Staatsbürgerschaft
besitzt, sind weitere Dokumente notwendig. Eine ungekürzte Geburtsurkunde
aus Polen (Schlesien) kostet 43 Euro. Die Gebühren werden durch
die Polnische Botschaft verlangt. Das Übersetzten der Urkunden kostet
zwischen 20-35 Euro ist von jedem Anbieter verschieden.
» Trauzeugen
Da Trauzeugen für die Eheschließung keine Bedeutung mehr haben,
wurde das das Ehegesetz am 01. Juli 1998 aufgehoben und alle eherechtlichen
Vorschriften wurden wieder, wie von 1900 – 1946 auch schon, in das
Bürgerliche Gesetzbuch eingegliedert. Für die standesamtliche Trauung
sind also keine Trauzeugen mehr vorgeschrieben. Wenn Sie aber trotzdem
nicht auf diesen schönen Brauch verzichten möchten, so dürfen Sie
maximal zwei Personen zur standesamtlichen Trauung als Trauzeugen
benennen, welche Volljährig und zudem noch als Beweis den Personalausweis
auf dem Standesamt vorzeigen müssen.
Für die katholische Trauung sind aber nachwievor für
jeden Ehepartner Trauzeugen Pflicht. Hier können es zum Beispiel
die Eltern, Geschwister oder sogar gute Freunde sein.
Foto © C. Nöhren/Pixelio
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