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Hochzeit planen - Die standesamtliche Hochzeit

Da in Deutschland seit 1876 eine kirchliche Trauung nicht mehr als gültige Ehe anerkannt wird, muss der Staat die Ehe zuvor durch eine standesamtliche Eheschließung besiegeln. Um sich auf dem Standesamt vor einem Standesbeamten (heute überwiegend vor einer Standesbeamtin) und der Familie das "Ja"-Wort geben zu können, müssen Sie bei der Anmeldung der Trauung einige Dokumente vorlegen, ohne die keine Ehe geschlossen werden kann. Beide Partner sollten aus diesem Grund auch gemeinsam auf den Standesamt erscheinen!

» Minderjährigkeit

Ein Minderjähriger bedarf der vormundschaftsgerichtlichen Befreiung vom Erfordernis der Volljährigkeit zum Heiraten. Dazu wird der Inhaber der elterlichen Sorge befragt. Erteilt der Richter die Erlaubnis, müssen die Sorgeberechtigten beim Standesbeamten nicht unterschreiben. Heiraten darf hierzulande nur, wer das 16. Lebensjahr vollendet hat. Eine Ehe zwischen zwei Minderjährigen ist ausgeschlossen!

» Fotografieren und Videos

Fragen Sie bei der Anmeldung auch gleich nach, ob während der Trauung fotografiert oder gefilmt werden darf. Im rechtlichen Sinne handelt es sich um eine Amtshandlung, bei der nicht fotografiert, gefilmt oder auf Tonband aufgenommen werden darf. Es liegt im Ermessen des Standesbeamten eine Ausnahme zuzulassen. Um Störungen zu vermeiden, wird meist nur ein Fotograf gestattet. Entweder einen Berufsfotografen, den Sie engagiert haben, oder eine Privatperson, die schöne Fotos von Ihrer Hochzeit festhalten soll.

» Reis werfen zur Hochzeit

Ein alter Brauch ist es, das Paar nach der Trauung mit Reis zu bewerfen. Viele Standesämter sehen dies nicht gerne, da Personen durch Stürze verletzt werden können. In anderen Städten gibt es sogar noch andere Gründe des Verbotes (z.B. Tauben).

» Kostenaufstellung für die Trauung

Beide besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit € 33,-
Ausländischer Staatsbürgerschaft (beide oder ein Partner) € 55,-
Stammbuch (je nach Design und Ausführung) € 20 - 30,-
Heirats-, Geburts-, oder Abstammungsurkunde € 7,-
Int. Heiratsurkunde € 7,-
Ehefähigkeitszeugnis € 33,-
beglaubigte Abschrift des Familienbuchs € 8,-
Erklärung zur Führung eines Doppelnamens € 17,-
Trauung in einem anderen Standesamt € 55,- (oder mehr)
(Wichtig: Diese Preis-Angaben sind nur Richtwerte! Was Sie genau an Kosten entrichten müssen, erfahren Sie bei Ihrem zuständigen Standesamt!)

Wenn Sie einen Partner haben, der/die eine ausländische Staatsbürgerschaft besitzt, sind weitere Dokumente notwendig. Eine ungekürzte Geburtsurkunde aus Polen (Schlesien) kostet 43 Euro. Die Gebühren werden durch die Polnische Botschaft verlangt. Das Übersetzten der Urkunden kostet zwischen 20-35 Euro ist von jedem Anbieter verschieden.

» Trauzeugen

Da Trauzeugen für die Eheschließung keine Bedeutung mehr haben, wurde das das Ehegesetz am 01. Juli 1998 aufgehoben und alle eherechtlichen Vorschriften wurden wieder, wie von 1900 – 1946 auch schon, in das Bürgerliche Gesetzbuch eingegliedert. Für die standesamtliche Trauung sind also keine Trauzeugen mehr vorgeschrieben. Wenn Sie aber trotzdem nicht auf diesen schönen Brauch verzichten möchten, so dürfen Sie maximal zwei Personen zur standesamtlichen Trauung als Trauzeugen benennen, welche Volljährig und zudem noch als Beweis den Personalausweis auf dem Standesamt vorzeigen müssen.

Für die katholische Trauung sind aber nachwievor für jeden Ehepartner Trauzeugen Pflicht. Hier können es zum Beispiel die Eltern, Geschwister oder sogar gute Freunde sein.

Foto © C. Nöhren/Pixelio

 


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