Hochzeit planen: Die kirchliche Trauung
Welche
Braut oder Bräutigam träumt nicht davon, mit dem Liebsten/der Liebsten
vor dem Traualtar zu stehen und sich das 'Ja'- Wort zu geben. Bevor
Sie aber den Gang zur Kirche wagen, sollten Sie folgende Dinge beachten...
» Evangelische Trauung
In manchen evangelischen Gemeinden ist es üblich, dass die Pfarrerin
oder der Pfarrer das Brautpaar am Kirchenportal begrüßt. Bei einer
katholischen Trauung tritt erst immer der Pfarrer ein, wenn das
Brautpaar bereits im Altarraum ist. Der Traugottesdienst beginnt
erst immer mit Bibelworten aus dem Alten oder Neuen Testament und
nach der anschließenden Ansprache fragt er/sie das Brautpaar ob
beide gewillt sind, eine evangelische Ehe zu führen. Das jetzt abgegebene
'Ja' ist endgültig. Danach werden die Ringe getauscht. Der Höhepunkt
der Trauzeremonie ist die Segnung des Brautpaares und anschließend
das gemeinsame 'Vater unser'.
» Katholische Trauung
Katholische Paare haben die Möglichkeit sich während einer Messe
oder innerhalb des Wortgottesdienstes trauen zu lassen. Beim Wortgottesdienst
entfällt dabei die Eucharistiefeier. Die Zeremonie beginnt in beiden
Fällen mit der Begrüßung des Priesters oder Diakon und mit einer
liturgischen Eröffnung. Braut und Bräutigam werden nach der Predigt
nach der Bereitschaft zu einer christlichen Ehe befragt. Die Partner
willigen ein, später die Kinder im christlichen Glauben zu erziehen
und das ganze Leben in Treue und Liebe zusammenzubleiben. Die Ringe
werden nun, nachdem sie nach der standesamtlichen Trauung mit der
Traubescheinigung in der Sakristei abgegeben wurden, gesegnet. Der
Ringwechsel folgt und Braut und Bräutigam stecken sich gegenseitig
die Eheringe an die Finger. Das Brautpaar reicht sich anschließend
die Hände, der Priester umwirft sie mit einer Stola und segnet sie.
» Trauzeugen
Bei einer evangelischen Trauung sind keine Trauzeugen mehr notwendig,
wobei aber bei einer katholischen Hochzeit weiterhin zwei Personen
als Trauzeugen Pflicht sind!
» Aus der Kirche ausgetreten
Schwieriger ist es, wenn einer der Partner nicht getauft ist.
Möchte ein Kathil die Ehe mit einem ungetauften Partner eingehen,
muss dieser beim jeweiligen Bischof um Dispens bitten. Er muss mit
einer Unterschrift versichern, dass er die Kinder im katholischen
Glauben erziehen wird und dass beide Partner eine katholische Lebensgemeinschaft
anstreben werden, in der die Einheit und die Unauflöslichkeit der
Ehe und die Elternschaft bejaht wird. Die Trauung des katholischen
Partners mit einem ungetauften Partner ist ein Wortgottesdienst
ohne Eucharistiefeier. Für eine kirchliche Trauung gilt aber, dass
nur einer der Partner Mitglied in der Kirche sein muss. Setzen Sie
sich aber vorher noch mit dem Pfarrer wegen eines Gesprächs in Verbindung.
» Sie waren schon mal verheiratet
Wenn Sie bei Ihrer ersten Hochzeit katholisch geheiratet haben,
können Sie kein zweites Mal in einer katholischen Kirche heiraten.
In diesem Fall muss die Ehe anulliert werden, welches aber wieder
sehr lange dauern kann und selten zum gewünschten Ergebnis führt,
da eine Ehe vor dem Kirchengericht als unauflöslich gilt. Haben
Sie in der ersten Ehe nur standesamtlich geheiratet, sich in einer
evangelischen Kirche oder anderen Glaubensgemeinschaft das 'Ja'-Wort
gegeben, ist eine katholische Trauung unter Umständen möglich. Hier
sollten Sie aber mit dem katholischen Pfarrer Ihre Lebenssituation
besprechen. Wenn Sie geschieden sind und sich in einer evangelischen
Kirche heiraten möchten, liegt es im Ermessen des Pfarrers oder
Pfarrerin ob er/sie die Trauung vollziehen wird.
» Änderungen 2009
Seit Anfang 2009 ist mit dem Jahreswechsel das neue Personenstandsgesetz
in Kraft getreten, welches den katholischen Paaren ermöglicht, auch
ohne eine standesamtliche Trauung, kirchlich zu heiraten. Leider
gilt nach wie vor das 'rein kirchlich' getraute Paar vor dem Gesetz
als unverheiratet. Von daher wird diese Form der Eheschließung die
Ausnahme bleiben und fraglich, ob die Paare diesen Weg gehen werden.
Nachteile: Der steuerliche Freibetrag fällt weg und bei medizinischen
Notfällen, darf der Partner nicht über den Gesundheitszustand unterrichtet
werden und darf auch keine Auskunft über Behandlungsmethoden, Organspende
oder Totensorge erhalten.
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